Faktura-XP – m-por media GmbH – Recklinghausen
LIZENZVEREINBARUNG UND BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR ENDBENUTZER
Softwareprodukte der m-por media GmbH – Recklinghausen
LIZENZVEREINBARUNG UND BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR ENDBENUTZER
WICHTIG – Bitte lesen Sie diese Lizenzvereinbarung sorgfältig durch.
SOFTWAREPRODUKTLIZENZ
1. LIZENZEINRÄUMUNG. Dieser Lizenzvertrag gewährt jedem registrierten Benutzer des SOFTWAREPRODUKTS folgende Rechte:
EINZELLIZENZ. Sie dürfen die registrierte Version des SOFTWAREPRODUKTS auf einem Computer installieren und nutzen.
MEHRFACHLIZENZ (Nutzen über Netzwerk) Sie dürfen auf die registrierte Version des SOFTWAREPRODUKTS unter der Voraussetzung über ein Netzwerk oder einen Netzwerkserver zugreifen, dass Sie für alle angeschlossenen Arbeitsplatzrechner, die auf die SOFTWARE über das Netzwerk zugreifen, eine Lizenz erworben haben. Die Anzahl der Installationen im gleichen Netzwerk ist nicht entscheidend. Die Lizenzierung der SOFTWARE bezieht sich auf die gleichzeitige Nutzung im selben Netzwerk. Die Nutzung in einem weiteren Netzwerk des gleichen Unternehmens (Intranet) erfordert eine weitere Lizenzierung der Software. Wird eine gleichzeitige Nutzung über das Internet ermöglicht (Remote Zugriff, VPN, TeamViewer), ist die entsprechende Anzahl der gleichzeitigen Nutzer zu lizenzieren.
2. BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN.
LIEFERUNG. Die Lieferung der Software erfolgt wie sie ist. Es kann nicht garantiert werden, dass die Lauffähigkeit auf allen möglichen Systemzusammenstellungen bzw. Varianten unterschiedlicher Computer mit dessen Betriebssystem und der darauf installierten Software gewährleistet ist.
EINSCHRÄNKUNGEN IM HINBLICK AUF ZURÜCKENTWICKLUNG, DEKOMPILIERUNG UND DISASSEMBLIERUNG. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
TRENNUNG VON KOMPONENTEN. Das SOFTWAREPRODUKT wird als ein einzelnes Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, dessen Komponenten zu trennen, um sie an mehr als einem Computer zu benutzen oder Quelltexte sichtbar zu machen um diese anderweitig zu nutzen.
VERTRIEB. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu vertreiben, vermieten oder zu verleasen. DIESE LIZENZ ENTHÄLT NICHT DIE BERECHTIGIUNG, DIE MIT DEM SOFTWAREPRODUKT ERSTELLTEN INSTALLATIONSPROGRAMME ZU VERTREIBEN.
SOFTWAREÜBERTRAGUNG. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus dieser Lizenzvereinbarung dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien zurück, Sie übertragen das vollständige SOFTWAREPRODUKT (einschließlich aller Komponenten, der Medien und des gedruckten Materials, die Lizenzdatei sowie diesen Lizenzvertrag), und der Empfänger stimmt den Bedingungen dieses Lizenzvertrages zu.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Der Autor der Software haftet nicht für Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch das Benutzen der Software entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Autors, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter.
NUTZUNGSHAFTUNG. Die Nutzung der Software entbindet den Nutzer bzw. Lizenznehmer nicht vor der eigenverantwortlichen Anfertigung von Sicherungskopien des Datenbestandes. Dazu ist ein besonderer Programmteil vorhanden, dessen Beschreibung zur Bedienung sich im Hilfe-Dokument auf der Installations-CD oder im Onlinehandbuch befindet. Die Datensicherung liegt also in der Verantwortung des Lizenznehmers.
NUTZUNG VON INTEGRIERTEN SCHNITTSTELLEN. Sind Schnittstellen zu anderen Systemen oder Programmen (Fremdsysteme) integriert, kann auf Grund der Weiterentwicklung der Fremdsysteme eine Inkompatibilität eintreten, die ein verfälschtes Ergebnis oder einen Funktionsausfall der Schnittstelle hervorrufen kann. Dies stellt keinen Mangel dar.
SOFTWAREFEHLER. Da eine Software, so auch die vorliegende, nicht ohne Fehler oder Wechselwirkung mit anderen Softwareinstallationen produziert werden kann, ist der Lizenznehmer gehalten sensible Daten auf Plausibilität zu prüfen, bevor die Nutzung betrieben wird. Beispielsweise Umsatzauswertungen, Lagerbestandsführung oder Bestellwesen müssen vor intensiver Nutzung mit Probedaten vom Nutzer bzw. Lizenznehmer auf korrekte Funktionsweise geprüft werden. Dies gilt auch für Zugriffe auf externe Datenbanken wie Shopsysteme oder Export für steuerliche Belange – z.B. FiBu und DATEV Exporte. Eine Haftung bei Datenverlust oder falschen Ergebnissen ist ausgeschlossen.
RÜCKGABE. Vor dem Erwerb der Software ist eine ausgiebige Prüfung mit der Demoversion auch ohne Lizenzerwerb mit allen Funktionen der Software möglich. Wir empfehlen ausdrücklich diese Demoversion vor dem Erwerb der Vollversion zu testen. Ein Umtausch, eine Rücknahme oder Preisminderung/Preiserstattung ist nicht möglich.
KOPIERSCHUTZ. Die Software ist nicht gegen kopieren oder Vervielfältigung geschützt. Sie können für den eigenen Bedarf eine Sicherheitskopie anfertigen.
3. URHEBERRECHT. Urheberrechtliche und andere Gesetze und Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums, sichern dieses Softwareprodukt. Das Eigentum und das Urheberrecht an dem SOFTWAREPRODUKT, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien des SOFTWAREPRODUKTES liegen bei m-por media GmbH. Das SOFTWAREPRODUKT wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Dieses Softwareprodukt ist eine Lizenzware und ist unverkäuflich.
GELTENDES RECHT. Dieser Lizenzvertrag unterliegt der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand dieses Vertrages ist Recklinghausen. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Sollten Sie Fragen bezüglich dieses Lizenzvertrags haben, schreiben Sie uns eine Email oder wenden sich per Post an:
m-por media GmbH
Hufschmiedstr. 22a
45665 Recklinghausen
Deutschland
– Stand: Mai 2023 –